7. Juli 2001 |
Schließung Postagentur |
FWG schreibt Petitionsausschuss des Bundestages an |
Wortlaut des Briefes
Sehr geehrte Damen und Herren, Duttweiler ist ein Ortsteil von Neustadt an der Weinstraße mit ca. 960 Einwohnern. Die Deutsche Post AG will auch in diesem Ort ihre Agentur schließen. Nach unserer Meinung steht dies im Wiederspruch zum §2 der PUDLV, in dem steht: "Es ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2 000 Metern für die Kunden erreichbar ist." Nach Auffassung der Post AG und der RegTP wird dies aber durch den Satz "In allen Gemeinden mit mehr als 4 000 Einwohnern muss mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden sein" im gleichen Paragraf aufgehoben. Wir sind der Meinung dass der Gesetzgeber bewusst die Formulierung "zusammenhängend bebaute Gebiete" benutzt hat, um damit hervorzuheben, dass auch kleinere Gemeindeteile stationär postalisch versorgt werden müssen. Ansonsten würde die Formulierung an dieser Stelle auch keinen Sinn machen. Wir bitten Sie hiermit, den Wortlaut der Verordnung zu prüfen und uns mitzuteilen, wie die betreffenden Passagen zu deuten sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Syring-Lingenfelder |
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Chronologie Schließung Postagentur | |
Antwort des Petitionsausschusses |