Nach der Regulierung des Post- und Fernmeldewesens in Deutschland entstand aus der Deutschen Bundespost unter anderem die Deutsche Post AG. Das Unternehmen hat bei manchen Leistungen noch das Monopol, im Gegenzug dazu wurden ihm auch Pflichten aufgelegt. Die sind in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) beschrieben. Im §2 der PUDLV steht unter anderem: "Es ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2.000 Metern für die Kunden erreichbar ist." Nach meiner Ansicht ist Duttweiler ein zusammenhängend bebautes Gebiet und die Post ist daher verpflichtet, eine stationäre Einrichtung zu betreiben. Gerhard Syring-Lingenfelder
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