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Verkauf der Festhallen-Gaststätte | ||||||||
Mit der Festhallen-Gaststätte soll ein weiteres Stück von Duttweiler veräußert werden. Die Planung und der Baubeginn lagen noch vor der Eingemeindung und hatte verschiedene Hintergründe. Mit der Gaststätte sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Gäste bei Veranstaltungen in der Festhalle zu bewirten. Gleichzeitig wurde eine gemeinsame WC-Anlage vorgesehen, um die unzureichende Toilette in der Halle zu ergänzen. Mit dem derzeit laufenden Anbau eines Mehrzweckraums sollte es auch dem Gaststättenwirt ermöglicht werden, größere Gesellschaften zu bewirten, ohne gleich den großen Saal zu belegen. Mit dem Verkauf der Gaststätte wird dies alles in Frage gestellt. Zwar soll nach Ansicht des Ortsvorstehers dem Käufer zur Auflage gemacht werden, weiterhin eine Gaststätte zu betreiben und auch die Nutzung der Toiletten zu dulden. Doch was passiert, wenn der Erwerber das Haus irgendwann wiederum veräußert? Die Verwaltung hat dann keinen Einfluß mehr auf die Nutzung und es kann jederzeit beispielsweise zu einem normalen Wohnhaus umgebaut werden. Dies wäre natürlich nicht im Sinne der Erfinder. Vor allem de Nutzung des gemeinsamen Eingangs und der Toiletten wird dann fraglich. der Ortsvorsteher verspricht sich von dem Verkauf eine Erhöhung der Attraktivität. Nach seinen Vorstellungen soll der neue Besitzer durch Umbaumaßnahmen die Küche vergrößern und Fremdenzimmer einrichten. Das hört sich natürlich schön an, aber entweder man ist blauäugig oder man verbreitet Zweckoptimismus. Glaubt man allen Ernstes, daß jemand für teures Geld das Gebäude erwirbt und dann noch einmal einen hohen Betrag in einen Anbau investiert? Wir befürchten eher, daß es nach einem Verkauf in Duttweiler bald keine Gaststätte mehr geben wird. Es ist uns schon klar, daß die Bereitstellung gastronomischer Infrastruktur nicht unbedingt zu den Aufgaben der Stadt gehört. In Zeiten leerer Stadtsäckel wird natürlich auch gerne jede Gelegenheit genutzt, die Kasse wieder aufzufüllen. Sollen wir jetzt aber einem Verkauf nur zustimmen, weil anstehende Maßnahmen im Dorf auch Geld kosten und man sie auf diese Weise finanzieren kann? Der Komplex Festhalle/Gaststätte muß als Ganzes betrachtet werden und darf durch einen Verkauf nicht auseinandergerissen werden. Nur wenn die Gaststätte im Besitz der Stadt bleibt, kann Einfluß genommen und die Nutzung sichergestellt werden, die sich die Erbauer einst vorgestellt hatten. Daß die Führung der Wirtschaft in letzter Zeit nicht unbedingt den Vorstellungen vieler Bürger und wahrscheinlich auch der Stadt entsprach, steht auf einem anderem Blatt. Hier hat man aber von Seiten der Verwaltung versäumt, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen. In einem uns vorliegendem Verhandlungspapier zur Eingemeindung ist unter anderem festgehalten, die Festhalle mit anschließender Gaststätte weiterhin zu unterhalten und zu fördern. Dieses Papier wurde aber angeblich nicht unterschrieben und ist somit kein Bestandteil der Eingemeindung. Ungeachtet dessen ist dort auch zu lesen, daß es bei Auflösung bisheriger gemeindlicher Einrichtungen der Zustimmung des Ortsbeirats bedarf. der Ortsvorsteher fand dies aber nicht für nötig und fällte diese für den Ort wichtige Entscheidung im Alleingang. Weiterer Kommentar ist überflüssig. |
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